• Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Instandsetzung in dringenden Fällen.
  • Objektbegehung mit Hausmeister und/oder Eigentümer bei Bedarf, jedoch mindestens 1 bis 2-mal jährlich, zum Erkennen sichtbarer Mängel und Schäden.
  • Einleitung von Maßnahmen zur Behebung der Schäden.
  • Einholen von Angeboten, deren Prüfung und Vergleich.
  • Vergabe von Aufträgen nach Abstimmung mit dem Eigentümer.
  • Rechnerische und sachliche Überprüfung der Rechnung mit dem Angebot.
  • Kleinreparaturen im Rahmen der Verwalterbefugnisse ausführen lassen.